Braucht man eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Rumänien ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union. Seit dem 1. Januar 2014 gilt für rumänische Staatsangehörige die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen in Deutschland ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten – zu denselben Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer.
Das Gleiche gilt für Ungarn, dessen Staatsangehörige schon seit 2011 uneingeschränkt in Deutschland arbeiten dürfen.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Auswahl: Qualifikation, Erfahrung und Nachweise prüfen – idealerweise im persönlichen oder Video-Gespräch in der Muttersprache.
- Arbeitsvertrag: schriftlich und vor Arbeitsantritt, am besten zweisprachig erklärt. Befristungen müssen vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart sein.
- Anreise und Unterkunft: Die Unterkunft muss stehen, bevor jemand anreist. Nichts kostet mehr Vertrauen als eine ungeklärte erste Nacht.
- Anmeldung: Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug), Krankenkasse wählen, Bankkonto eröffnen. Die Steuer-Identifikationsnummer kommt danach per Post.
- Start und Betreuung: Einweisung, Sicherheitsunterweisung, ein Ansprechpartner, der die Sprache spricht.
Sozialversicherung und Steuern
Wer in Deutschland angestellt ist, ist hier sozialversichert und steuerpflichtig – genau wie deutsche Kollegen. Der Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter bei der Krankenkasse an; eine Sozialversicherungsnummer wird bei Bedarf über die Rentenversicherung vergeben.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist AUER PEOPLE der Arbeitgeber und übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung und Abgaben. Bei der Personalvermittlung stellen Sie selbst ein – wir unterstützen bei den Formalitäten.
Lohn und Gleichbehandlung
Es gelten dieselben Regeln wie für alle Beschäftigten in Deutschland, mindestens der gesetzliche Mindestlohn (seit 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde). In der Zeitarbeit kommen die Regeln des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hinzu – etwa der Grundsatz der Gleichbehandlung mit vergleichbaren Stammbeschäftigten.
Lohnabzüge für überteuerte Sammelunterkünfte lehnen wir ab. In der Arbeitnehmerüberlassung trägt bei AUER PEOPLE das Unternehmen die Unterkunftskosten – das ist Teil unseres Verrechnungssatzes.
Qualifikation und Sprache
Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten ist keine formale Anerkennung des Berufsabschlusses nötig – entscheidend ist, was jemand kann. Deshalb prüfen wir Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen (zum Beispiel Schweißerprüfungen) und Arbeitsproben vorab.
Deutschkenntnisse sind für Helfertätigkeiten oft nur in Grundzügen nötig, für Fachkräfte ein klarer Vorteil. Sicherheitsunterweisungen müssen verstanden werden – notfalls mit Übersetzung.
Warum Rumänien?
Rumänien hat eine starke industrielle und handwerkliche Tradition. Viele Fachkräfte haben bereits in Deutschland oder Österreich gearbeitet und kennen die Abläufe. Entscheidend für den Erfolg ist nicht das Herkunftsland, sondern wie die Menschen hier empfangen, untergebracht und betreut werden.
Genau darauf ist AUER PEOPLE ausgerichtet: In der Arbeitnehmerüberlassung kommen Auswahl, Anreise, Unterkunft und Betreuung aus einer Hand, auf Rumänisch und Ungarisch. Bei der Vermittlung begleiten wir Auswahl und Start, die Unterkunft regelt der Arbeitgeber.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
