EU-Staaten: keine Arbeitserlaubnis nötig
| Land | Volle Freizügigkeit in Deutschland seit |
|---|---|
| Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen | 1. Mai 2011 |
| Rumänien, Bulgarien | 1. Januar 2014 |
| Kroatien | 1. Juli 2015 |
Staatsangehörige dieser Länder brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Sie können fest angestellt, vermittelt oder in der Zeitarbeit beschäftigt werden – zu denselben Bedingungen wie deutsche Beschäftigte.
Nicht-EU-Staaten: enge Grenzen
Für Fachkräfte etwa aus der Ukraine, der Republik Moldau oder den Westbalkanstaaten braucht es einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. Das ist mit Aufwand und Wartezeit verbunden.
Wichtig für die Zeitarbeit: Ist für die Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig, wird sie für eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer in aller Regel versagt. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Menschen mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang. Prüfen Sie das im Einzelfall, bevor ein Einsatz geplant wird.
Viele Menschen aus der Republik Moldau besitzen zusätzlich die rumänische Staatsangehörigkeit – dann gelten für sie die Regeln für EU-Bürger.
Warum wir uns auf Rumänien und Ungarn konzentrieren
- Rechtssicher: volle Freizügigkeit, keine Wartezeiten bei Behörden, Einsatz auch in der Zeitarbeit.
- Sprache: Wir betreuen auf Rumänisch und Ungarisch – nicht über Dritte, sondern direkt.
- Erfahrung: Viele Fachkräfte haben bereits in Deutschland oder Österreich gearbeitet und kennen die Abläufe.
- Mobil: Wer für die Arbeit kommt, ist in der Regel offen für Einsätze in ganz Deutschland und an mehreren Standorten.
Worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters achten sollten
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zeigen lassen – ohne sie ist eine Überlassung unwirksam.
- Unterkunft: Wer zahlt sie, und wie wird gewohnt? Lohnabzüge für überteuerte Sammelunterkünfte sind ein Warnsignal.
- Arbeitsvertrag vor Anreise: schriftlich, verständlich, vor dem ersten Arbeitstag.
- Betreuung in der Muttersprache: Missverständnisse kosten Zeit, Sicherheit und Mitarbeiter.
Arbeitnehmerüberlassung, sobald die beantragte Erlaubnis erteilt ist. Personalvermittlung bieten wir ab sofort an.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
