Ratgeber

Ein Mitarbeiter für mehrere Standorte.

Sie haben Werke, Lager oder Baustellen in verschiedenen Städten? Dann wollen Sie nicht an jedem Ort neu suchen und neu einarbeiten. Mit Mitarbeitern, die standortunabhängig einsetzbar sind, geht das – wenn es von Anfang an sauber geregelt ist.

Der Vorteil: eingearbeitet bleibt eingearbeitet

Wer Ihre Maschinen, Abläufe und Qualitätsansprüche kennt, ist an jedem Ihrer Standorte vom ersten Tag an produktiv. Statt für einen Großauftrag im zweiten Werk neu zu suchen, wechselt ein Mitarbeiter, der Sie schon kennt.

  • Keine neue Einarbeitung bei jedem Wechsel des Einsatzortes
  • Spitzen ausgleichen zwischen Werken, statt Personal an einem Ort abzubauen und am anderen aufzubauen
  • Ein Ansprechpartner für alle Standorte – statt mehrerer regionaler Dienstleister

Warum gerade Mitarbeiter aus Rumänien und Ungarn?

Wer für die Arbeit nach Deutschland kommt, ist ohnehin auf Unterkunft und Anreise angewiesen – und deshalb meist offen dafür, auch an einem anderen Ort zu arbeiten. Für Mitarbeiter, die fest in einer Region verwurzelt sind, ist ein Wechsel von Ulm nach Hamburg dagegen oft keine Option.

Entscheidend ist, dass der Wechsel organisiert ist: In der Arbeitnehmerüberlassung steht bei AUER PEOPLE das Zimmer am neuen Einsatzort, bevor der Mitarbeiter anreist. Die Kosten der Unterkunft trägt nicht der Mitarbeiter.

Was vertraglich geregelt sein muss

Damit ein Wechsel zwischen Standorten reibungslos funktioniert, müssen drei Ebenen zusammenpassen:

  1. Arbeitsvertrag des Mitarbeiters: Der Einsatz an wechselnden Orten muss vereinbart sein. Das regeln wir vor dem ersten Arbeitstag.
  2. Vertrag mit Ihrem Unternehmen: Einsatzorte, Wechsel und die Kosten von Anreise und Unterkunft legen wir vorab gemeinsam fest.
  3. Rechtliche Einheit beachten: Gehören die Standorte zu derselben Gesellschaft, ist das ein Kunde mit einem Vertrag. Sind es verschiedene Gesellschaften – etwa in einer Unternehmensgruppe –, ist jede Gesellschaft ein eigener Vertragspartner.

Besonderheiten in der Arbeitnehmerüberlassung

  • Höchstüberlassungsdauer: Die 18 Monate zählen je Mitarbeiter und Kunde – nicht je Standort. Ein Wechsel zwischen Werken derselben Gesellschaft verlängert die Frist also nicht.
  • Gleichbehandlung beim Lohn: Verglichen wird mit vergleichbaren Stammbeschäftigten. Liegen die Löhne an Ihren Standorten unterschiedlich, berücksichtigen wir das in der Kalkulation.
  • Betriebsrat: Gibt es an einem Standort einen Betriebsrat, ist er vor dem Einsatz zu beteiligen – das gilt für jeden Betrieb gesondert.

Arbeitnehmerüberlassung, sobald die beantragte Erlaubnis erteilt ist. Personalvermittlung bieten wir ab sofort an – dann stellen Sie den Mitarbeiter selbst ein und regeln den Einsatzort in Ihrem eigenen Arbeitsvertrag.

So läuft es bei AUER PEOPLE

  1. Bedarf aufnehmen: Welche Standorte, welche Profile, welche Zeiträume?
  2. Auswahl: Wir suchen Mitarbeiter, die für wechselnde Einsatzorte offen sind, und prüfen Qualifikation und Nachweise.
  3. Planung: Wechsel und Unterkünfte stimmen wir mit Ihnen ab – idealerweise mit einigen Wochen Vorlauf.
  4. Betreuung: Ein fester Ansprechpartner für alle Standorte, auf Deutsch, Englisch, Rumänisch und Ungarisch.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.