Personal für Gebäudetechnik & Handwerk.
Elektriker, Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizung und Klima, Maler und Lackierer – für Installationsbetriebe, Handwerk und Industrie.
KI-generiertWas Sie erwarten können.
Elektro und Sanitär/Heizung/Klima gehören zu den größten Engpässen am Arbeitsmarkt: Laut Bundesagentur für Arbeit fehlen in der Bauelektrik mehr als 16.000 Fachkräfte, offene Stellen im SHK-Handwerk sind im Schnitt rund 240 Tage unbesetzt.
Wichtig für Sie: Installationsbetriebe für Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima sowie Maler- und Lackiererbetriebe gehören nicht zum Bauhauptgewerbe. Arbeitnehmerüberlassung ist hier zulässig – anders als etwa im Hoch- und Tiefbau.
- Elektrofachkräfte mit geprüfter Qualifikation, auch für Schaltschrankbau und Betriebstechnik.
- SHK-Fachkräfte für Neubau, Sanierung, Wärmepumpen und Rohrleitungsbau.
- Maler, Industrie- und Pulverlackierer für Werk und Baustelle.
Personalvermittlung in Ihre Festanstellung ab sofort. Arbeitnehmerüberlassung, sobald die beantragte Erlaubnis erteilt ist.
Wen wir für Gebäudetechnik & Handwerk finden.
Kurz beantwortet.
Dürfen Sie Personal an Handwerksbetriebe überlassen?
Ja, an Installations-, Maler- und Lackiererbetriebe und viele weitere Gewerke. Ausgeschlossen ist die Überlassung gewerblicher Arbeitnehmer in Betriebe des Bauhauptgewerbes (§ 1b AÜG). Für diese Betriebe bieten wir Personalvermittlung an.
Bringen die Fachkräfte deutsche Abschlüsse mit?
Nicht immer. Für viele Tätigkeiten zählt die nachgewiesene Praxis. Wo eine Elektrofachkraft verlangt ist, prüfen wir Abschluss und Erfahrung genau und sagen Ihnen offen, wofür jemand eingesetzt werden kann.
Sagen Sie uns, wen Sie brauchen.
Unverbindlich und direkt. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung mit ersten Vorschlägen.
